ANHANG XII
Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b — technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck für nachgelagerte Anbieter, die das Modell in ihr KI-System integrieren
Die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen enthalten mindestens Folgendes:
- 1.
eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells einschließlich
- a)
der Aufgaben, die das Modell erfüllen soll, sowie der Art und des Wesens der KI-Systeme, in die es integriert werden kann;
- b)
die anwendbaren Regelungen der akzeptablen Nutzung;
- c)
das Datum der Freigabe und die Vertriebsmethoden;
- d)
gegebenenfalls wie das Modell mit Hardware oder Software interagiert, die nicht Teil des Modells selbst ist, oder wie es zu einer solchen Interaktion verwendet werden kann;
- e)
gegebenenfalls die Versionen der einschlägigen Software im Zusammenhang mit der Verwendung des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck;
- f)
die Architektur und die Anzahl der Parameter;
- g)
die Modalität (zum Beispiel Text, Bild) und das Format der Ein- und Ausgaben;
- h)
die Lizenz für das Modell.
- a)
- 2.
Eine Beschreibung der Bestandteile des Modells und seines Entwicklungsprozesses, einschließlich
- a)
die technischen Mittel (zum Beispiel Betriebsanleitungen, Infrastruktur, Instrumente), die für die Integration des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck in KI-Systeme erforderlich sind;
- b)
Modalität (zum Beispiel Text, Bild usw.) und Format der Ein- und Ausgaben und deren maximale Größe (zum Beispiel Länge des Kontextfensters usw.);
- c)
gegebenenfalls Informationen über die für das Trainieren, Testen und Validieren verwendeten Daten, einschließlich der Art und Herkunft der Daten und der Aufbereitungsmethoden.
- a)
Texte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlich ist allein das Amtsblatt.