Erwägungsgründe
Erwägungsgrund (45)
Praktiken, die nach Unionsrecht, einschließlich Datenschutzrecht, Nichtdiskriminierungsrecht, Verbraucherschutzrecht und Wettbewerbsrecht, verboten sind, sollten von dieser Verordnung nicht betroffen sein.
Texte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlich ist allein das Amtsblatt.