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Webschriften

Ist Bunny Fonts DSGVO-konform?

Bunny Fonts darf vor der Zustimmung laufen, weil es auf dem Endgerät nichts speichert oder ausliest, was über das unbedingt Erforderliche hinausgeht. In die Datenschutzerklärung gehört es trotzdem.

Kategorie
Webschriften
Einwilligung nötig
Nein
Verlässt den EWR
Nein
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
fonts.bunny.net

Was macht Bunny Fonts?

Ein direkter Ersatz für Google Fonts, ausgeliefert aus der EU und ohne Protokollierung personenbezogener Daten. Das Ändern eines Hostnamens im Stylesheet beseitigt die Übermittlung, um die es im Münchner Urteil ging.

Braucht Bunny Fonts eine Einwilligung?

Für Bunny Fonts allein ist keine Einwilligung nötig, weil auf dem Endgerät nichts über das unbedingt Erforderliche hinaus gespeichert oder ausgelesen wird. Ein Freibrief ist das nicht: Der Dienst gehört in die Datenschutzerklärung, und schon der Aufruf offenbart dem Anbieter die IP-Adresse.

GDPR Art. 13(1)(e)

Sendet Bunny Fonts Daten außerhalb des EWR?

Nein. Bunny Fonts verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.

LG München I, 3 O 17493/20 · GDPR Art. 6(1)

Wie erkennen wir Bunny Fonts?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Bunny Fonts wird an Aufrufen von fonts.bunny.net erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.