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Ist Google Ads / DoubleClick DSGVO-konform?
Google Ads / DoubleClick darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Werbung
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Ja
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- doubleclick.net, googlesyndication.com, googleadservices.com
- Typische Cookies
- _gcl_au, IDE, test_cookie
Was macht Google Ads / DoubleClick?
Conversion-Tracking und Remarketing für Google Ads. Es verknüpft einen Besuch mit einem Anzeigenklick und bildet Werbezielgruppen. Das ist nie unbedingt erforderlich und darf daher nicht vor der Einwilligung laufen.
Braucht Google Ads / DoubleClick eine Einwilligung?
Ja. Google Ads / DoubleClick fällt unter Werbung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet Google Ads / DoubleClick Daten außerhalb des EWR?
Ja. Google Ads / DoubleClick verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.
Wie erkennen wir Google Ads / DoubleClick?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Google Ads / DoubleClick wird an Aufrufen von doubleclick.net, googlesyndication.com und googleadservices.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.