Webschriften
Ist Google Fonts (hosted) DSGVO-konform?
Google Fonts (hosted) darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Webschriften
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Ja
- Selbst hostbar
- Ja
- Erkannt an
- fonts.googleapis.com, fonts.gstatic.com
Was macht Google Fonts (hosted)?
Webschriften, die von Googles Servern geladen werden. Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt; genau dafür sprach das LG München I Schadenersatz zu. Laden Sie die Schriftdateien herunter und liefern Sie sie von Ihrer eigenen Domain aus.
Braucht Google Fonts (hosted) eine Einwilligung?
Ja. Google Fonts (hosted) fällt unter Webschriften und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet Google Fonts (hosted) Daten außerhalb des EWR?
Ja. Google Fonts (hosted) verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.
LG München I, 3 O 17493/20 · GDPR Art. 6(1)
Wie erkennen wir Google Fonts (hosted)?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Google Fonts (hosted) wird an Aufrufen von fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.