Eingebettete Medien
Ist Google Maps DSGVO-konform?
Google Maps darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Eingebettete Medien
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Ja
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- maps.googleapis.com, maps.gstatic.com
- Typische Cookies
- NID
Was macht Google Maps?
Eine eingebettete Karte kontaktiert Google und kann beim Laden Cookies setzen. Ein statisches Bild des Standorts oder eine Karte mit MapLibre und OpenStreetMap vermeidet die Übermittlung ganz; andernfalls laden Sie die Karte erst nach der Einwilligung.
Braucht Google Maps eine Einwilligung?
Ja. Google Maps fällt unter Eingebettete Medien und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet Google Maps Daten außerhalb des EWR?
Ja. Google Maps verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.
Wie erkennen wir Google Maps?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Google Maps wird an Aufrufen von maps.googleapis.com und maps.gstatic.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.