Content-Auslieferung
Ist jsDelivr DSGVO-konform?
jsDelivr darf vor der Zustimmung laufen, weil es auf dem Endgerät nichts speichert oder ausliest, was über das unbedingt Erforderliche hinausgeht. In die Datenschutzerklärung gehört es trotzdem.
- Kategorie
- Content-Auslieferung
- Einwilligung nötig
- Nein
- Verlässt den EWR
- Ja
- Selbst hostbar
- Ja
- Erkannt an
- jsdelivr.net
Was macht jsDelivr?
Ein öffentliches Paket-CDN für npm- und GitHub-Releases. Bequem für die Entwicklung, aber die IP jedes Besuchers erreicht vor der Einwilligung einen Dritten. Bündeln Sie die Abhängigkeit stattdessen in Ihren eigenen Build.
Braucht jsDelivr eine Einwilligung?
Für jsDelivr allein ist keine Einwilligung nötig, weil auf dem Endgerät nichts über das unbedingt Erforderliche hinaus gespeichert oder ausgelesen wird. Ein Freibrief ist das nicht: Der Dienst gehört in die Datenschutzerklärung, und schon der Aufruf offenbart dem Anbieter die IP-Adresse.
Sendet jsDelivr Daten außerhalb des EWR?
Ja. jsDelivr verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.
Wie erkennen wir jsDelivr?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. jsDelivr wird an Aufrufen von jsdelivr.net erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.