Zahlungen
Ist Klarna DSGVO-konform?
Klarna darf vor der Zustimmung laufen, weil es auf dem Endgerät nichts speichert oder ausliest, was über das unbedingt Erforderliche hinausgeht. In die Datenschutzerklärung gehört es trotzdem.
- Kategorie
- Zahlungen
- Einwilligung nötig
- Nein
- Verlässt den EWR
- Nein
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- klarna.com, klarnaservices.com
- Typische Cookies
- klarna-*
Was macht Klarna?
Buy-now-pay-later-Checkout eines schwedischen Anbieters, die Verarbeitung bleibt also im EWR. Werbe-Widgets, die die Option außerhalb des Checkouts anpreisen, gehen über das Erforderliche hinaus.
Braucht Klarna eine Einwilligung?
Für Klarna allein ist keine Einwilligung nötig, weil auf dem Endgerät nichts über das unbedingt Erforderliche hinaus gespeichert oder ausgelesen wird. Ein Freibrief ist das nicht: Der Dienst gehört in die Datenschutzerklärung, und schon der Aufruf offenbart dem Anbieter die IP-Adresse.
Sendet Klarna Daten außerhalb des EWR?
Nein. Klarna verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.
Wie erkennen wir Klarna?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Klarna wird an Aufrufen von klarna.com und klarnaservices.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.