Consent-Plattform
Ist Klaro DSGVO-konform?
Klaro darf vor der Zustimmung laufen, weil es auf dem Endgerät nichts speichert oder ausliest, was über das unbedingt Erforderliche hinausgeht. In die Datenschutzerklärung gehört es trotzdem.
- Kategorie
- Consent-Plattform
- Einwilligung nötig
- Nein
- Verlässt den EWR
- Nein
- Selbst hostbar
- Ja
- Erkannt an
- kiprotect.com
- Typische Cookies
- klaro
Was macht Klaro?
Ein quelloffener Consent-Manager, der normalerweise in den eigenen Build eingebunden wird, sodass keine externe Anfrage entsteht. Als Code statt Dienst fügt er nichts hinzu, das eine Prüfung melden müsste.
Braucht Klaro eine Einwilligung?
Für Klaro allein ist keine Einwilligung nötig, weil auf dem Endgerät nichts über das unbedingt Erforderliche hinaus gespeichert oder ausgelesen wird. Ein Freibrief ist das nicht: Der Dienst gehört in die Datenschutzerklärung, und schon der Aufruf offenbart dem Anbieter die IP-Adresse.
Sendet Klaro Daten außerhalb des EWR?
Nein. Klaro verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.
Wie erkennen wir Klaro?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Klaro wird an Aufrufen von kiprotect.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.