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Eingebettete Medien

Ist Mapbox DSGVO-konform?

Mapbox darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Kategorie
Eingebettete Medien
Einwilligung nötig
Ja
Verlässt den EWR
Ja
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
mapbox.com

Was macht Mapbox?

Eine Kartenplattform, die als Alternative zu Google Maps genutzt wird. Ein Dritter bleibt sie dennoch: Kacheln werden mit der IP-Adresse von ihren Servern geholt, die Karte gehört also hinter die Einwilligung.

Braucht Mapbox eine Einwilligung?

Ja. Mapbox fällt unter Eingebettete Medien und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.

ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)

Sendet Mapbox Daten außerhalb des EWR?

Ja. Mapbox verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Wie erkennen wir Mapbox?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Mapbox wird an Aufrufen von mapbox.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.