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Zahlungen

Ist Mollie DSGVO-konform?

Mollie darf vor der Zustimmung laufen, weil es auf dem Endgerät nichts speichert oder ausliest, was über das unbedingt Erforderliche hinausgeht. In die Datenschutzerklärung gehört es trotzdem.

Kategorie
Zahlungen
Einwilligung nötig
Nein
Verlässt den EWR
Nein
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
mollie.com

Was macht Mollie?

Ein niederländischer Zahlungsanbieter, häufig in europäischen Shops. Seine Komponenten laden auf der Checkout-Seite, wo sie erforderlich sind, was ihn aus der Einwilligungsdiskussion heraushält.

Braucht Mollie eine Einwilligung?

Für Mollie allein ist keine Einwilligung nötig, weil auf dem Endgerät nichts über das unbedingt Erforderliche hinaus gespeichert oder ausgelesen wird. Ein Freibrief ist das nicht: Der Dienst gehört in die Datenschutzerklärung, und schon der Aufruf offenbart dem Anbieter die IP-Adresse.

GDPR Art. 13(1)(e)

Sendet Mollie Daten außerhalb des EWR?

Nein. Mollie verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Wie erkennen wir Mollie?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Mollie wird an Aufrufen von mollie.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.