Sitzungsaufzeichnung
Ist Mouseflow DSGVO-konform?
Mouseflow darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Sitzungsaufzeichnung
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Nein
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- mouseflow.com
- Typische Cookies
- mf_user
Was macht Mouseflow?
Aufzeichnung und Heatmaps eines dänischen Anbieters, die Daten können also im EWR bleiben. Die Aufzeichnung selbst bleibt der heikle Teil und darf nicht vor der Zustimmung laufen.
Braucht Mouseflow eine Einwilligung?
Ja. Mouseflow fällt unter Sitzungsaufzeichnung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet Mouseflow Daten außerhalb des EWR?
Nein. Mouseflow verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.
Wie erkennen wir Mouseflow?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Mouseflow wird an Aufrufen von mouseflow.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.