Zum Inhalt springen
AI Act Checker

Analyse

Ist PostHog DSGVO-konform?

PostHog darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Kategorie
Analyse
Einwilligung nötig
Ja
Verlässt den EWR
Ja
Selbst hostbar
Ja
Erkannt an
posthog.com
Typische Cookies
ph_*

Was macht PostHog?

Produktanalyse mit Session-Replay und Feature-Flags, quelloffen und selbst hostbar. Die gehostete Variante speichert eine dauerhafte Kennung und bietet EU-Hosting; in beiden Fällen ist standardmäßig eine Einwilligung nötig.

Braucht PostHog eine Einwilligung?

Ja. PostHog fällt unter Analyse und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.

ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)

Sendet PostHog Daten außerhalb des EWR?

Ja. PostHog verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Was kann ich statt PostHog verwenden?

Einwilligung nötigVerlässt den EWRSelbst hostbar
PostHogJaJaJa
UmamiNeinNeinJa
Matomo CloudJaNeinJa

Wie erkennen wir PostHog?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. PostHog wird an Aufrufen von posthog.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.