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Ist PubMatic DSGVO-konform?
PubMatic darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Werbung
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Ja
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- pubmatic.com
- Typische Cookies
- KRTBCOOKIE_*, PugT
Was macht PubMatic?
Eine programmatische Börse, die Real-Time-Bidding auf Publisher-Inventar abwickelt. Ihre Pixel gleichen Kennungen mit vielen weiteren Bietern ab, sodass eine einzige Anfrage die Kennung einer Besucherin weit über Ihre Seite hinaus verbreitet.
Braucht PubMatic eine Einwilligung?
Ja. PubMatic fällt unter Werbung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet PubMatic Daten außerhalb des EWR?
Ja. PubMatic verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.
Wie erkennen wir PubMatic?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. PubMatic wird an Aufrufen von pubmatic.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.