Zum Inhalt springen
AI Act Checker

Consent-Plattform

Ist Usercentrics DSGVO-konform?

Usercentrics darf vor der Zustimmung laufen, weil es auf dem Endgerät nichts speichert oder ausliest, was über das unbedingt Erforderliche hinausgeht. In die Datenschutzerklärung gehört es trotzdem.

Kategorie
Consent-Plattform
Einwilligung nötig
Nein
Verlässt den EWR
Nein
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
usercentrics.eu, usercentrics.com
Typische Cookies
uc_settings

Was macht Usercentrics?

Eine deutsche Consent-Plattform, häufig auf größeren Seiten und Eigentümerin von Cookiebot. Sie darf vor der Einwilligung laufen, weil das Einholen der Einwilligung ihr Zweck ist, blockiert Tags aber nur bei entsprechender Konfiguration.

Braucht Usercentrics eine Einwilligung?

Für Usercentrics allein ist keine Einwilligung nötig, weil auf dem Endgerät nichts über das unbedingt Erforderliche hinaus gespeichert oder ausgelesen wird. Ein Freibrief ist das nicht: Der Dienst gehört in die Datenschutzerklärung, und schon der Aufruf offenbart dem Anbieter die IP-Adresse.

GDPR Art. 13(1)(e)

Sendet Usercentrics Daten außerhalb des EWR?

Nein. Usercentrics verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Wie erkennen wir Usercentrics?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Usercentrics wird an Aufrufen von usercentrics.eu und usercentrics.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.