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Ist Vector DSGVO-konform?
Vector darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Werbung
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Ja
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- vector.co
- Typische Cookies
- vector_uid
Was macht Vector?
Deanonymisierung von Besuchern für Vertriebsteams, die anonymen Traffic Unternehmen und in manchen Konfigurationen einzelnen Personen zuordnet. Sie existiert genau dafür, Besucher zu identifizieren, die sich nie vorgestellt haben.
Braucht Vector eine Einwilligung?
Ja. Vector fällt unter Werbung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet Vector Daten außerhalb des EWR?
Ja. Vector verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.
Wie erkennen wir Vector?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Vector wird an Aufrufen von vector.co erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.