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Ist CleverReach DSGVO-konform?

CleverReach darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Kategorie
Werbung
Einwilligung nötig
Ja
Verlässt den EWR
Nein
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
cleverreach.com

Was macht CleverReach?

Deutsche Newsletter-Software mit Hosting in Deutschland. Das Anmeldeformular allein kann sich auf Erforderlichkeit stützen; der Tracking-Pixel, der Öffnungen und Seitenbesuche meldet, nicht.

Braucht CleverReach eine Einwilligung?

Ja. CleverReach fällt unter Werbung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.

ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)

Sendet CleverReach Daten außerhalb des EWR?

Nein. CleverReach verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Was kann ich statt CleverReach verwenden?

Einwilligung nötigVerlässt den EWRSelbst hostbar
CleverReachJaNeinNein
BrevoJaNeinNein

Wie erkennen wir CleverReach?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. CleverReach wird an Aufrufen von cleverreach.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.