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Sitzungsaufzeichnung

Ist Hotjar DSGVO-konform?

Hotjar darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Kategorie
Sitzungsaufzeichnung
Einwilligung nötig
Ja
Verlässt den EWR
Ja
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
hotjar.com, hotjar.io
Typische Cookies
_hjSessionUser_*, _hjSession_*

Was macht Hotjar?

Sitzungsaufzeichnung und Heatmaps. Es gibt wieder, was Besucher getan haben, kann dabei Formulareingaben erfassen und gilt als risikoreiche Verarbeitung. Die Einwilligung muss vorher vorliegen und sensible Felder müssen maskiert werden.

Braucht Hotjar eine Einwilligung?

Ja. Hotjar fällt unter Sitzungsaufzeichnung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.

ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)

Sendet Hotjar Daten außerhalb des EWR?

Ja. Hotjar verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Was kann ich statt Hotjar verwenden?

Einwilligung nötigVerlässt den EWRSelbst hostbar
HotjarJaJaNein
Microsoft ClarityJaJaNein

Wie erkennen wir Hotjar?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Hotjar wird an Aufrufen von hotjar.com und hotjar.io erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.