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AI Act Checker

Sitzungsaufzeichnung

Ist Microsoft Clarity DSGVO-konform?

Microsoft Clarity darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Kategorie
Sitzungsaufzeichnung
Einwilligung nötig
Ja
Verlässt den EWR
Ja
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
clarity.ms
Typische Cookies
_clck, _clsk

Was macht Microsoft Clarity?

Kostenlose Sitzungsaufzeichnung und Heatmaps von Microsoft. Kostenlos heißt nicht pflichtfrei: Es zeichnet Verhalten auf und übermittelt es außerhalb des EWR, braucht also wie jedes Replay-Werkzeug eine Einwilligung.

Braucht Microsoft Clarity eine Einwilligung?

Ja. Microsoft Clarity fällt unter Sitzungsaufzeichnung und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.

ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)

Sendet Microsoft Clarity Daten außerhalb des EWR?

Ja. Microsoft Clarity verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Was kann ich statt Microsoft Clarity verwenden?

Einwilligung nötigVerlässt den EWRSelbst hostbar
Microsoft ClarityJaJaNein
HotjarJaJaNein

Wie erkennen wir Microsoft Clarity?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Microsoft Clarity wird an Aufrufen von clarity.ms erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

Website prüfen

Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.