Chat
Ist Userlike DSGVO-konform?
Userlike darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.
- Kategorie
- Chat
- Einwilligung nötig
- Ja
- Verlässt den EWR
- Nein
- Selbst hostbar
- Nein
- Erkannt an
- userlike.com, userlike-cdn.com
- Typische Cookies
- uslk_*
Was macht Userlike?
Deutscher Live-Chat mit Hosting in Deutschland, womit die Drittlandfrage der amerikanischen Produkte entfällt. Das Widget speichert dennoch eine Kennung und braucht daher vor dem Laden eine Einwilligung.
Braucht Userlike eine Einwilligung?
Ja. Userlike fällt unter Chat und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.
ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)
Sendet Userlike Daten außerhalb des EWR?
Nein. Userlike verarbeitet innerhalb des EWR, womit die Drittlandfrage entfällt. Als Empfänger muss der Dienst dennoch in der Datenschutzerklärung genannt werden.
Setzen Sie Userlike als KI-Chatbot ein?
So richten Sie den KI-Hinweis in Userlike einWie erkennen wir Userlike?
Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. Userlike wird an Aufrufen von userlike.com und userlike-cdn.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.
Website prüfenBeschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.