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Eingebettete Medien

Ist YouTube embed DSGVO-konform?

YouTube embed darf erst laufen, nachdem die Besucherin oder der Besucher zugestimmt hat. Es ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Es beim Aufruf zu laden, also vor jeder Auswahl, ist der mit Abstand häufigste Fehler.

Kategorie
Eingebettete Medien
Einwilligung nötig
Ja
Verlässt den EWR
Ja
Selbst hostbar
Nein
Erkannt an
youtube.com, ytimg.com
Typische Cookies
VISITOR_INFO1_LIVE, YSC

Was macht YouTube embed?

Eine normale YouTube-Einbettung kontaktiert Google und setzt Cookies, sobald die Seite lädt, also bevor jemand auf Play drückt. Stellen Sie die Einbettung auf youtube-nocookie.com um oder laden Sie sie erst nach der Einwilligung.

Braucht YouTube embed eine Einwilligung?

Ja. YouTube embed fällt unter Eingebettete Medien und ist für den Betrieb einer Website nie unbedingt erforderlich. Nach Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungen ist das Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät zu diesem Zweck nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, und diese muss ebenso leicht abzulehnen wie zu erteilen sein.

ePrivacy Art. 5(3) · TDDDG § 25 (DE) · TKG 2021 § 165(3) (AT) · GDPR Art. 6(1)(a)

Sendet YouTube embed Daten außerhalb des EWR?

Ja. YouTube embed verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen daher eine Transfergrundlage nach Kapitel V und müssen dies in der Datenschutzerklärung angeben. In der Praxis heißt das Standardvertragsklauseln oder ein nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierter Anbieter.

GDPR Art. 44 · GDPR Art. 46

Was kann ich statt YouTube embed verwenden?

Einwilligung nötigVerlässt den EWRSelbst hostbar
YouTube embedJaJaNein
YouTube (no-cookie embed)NeinJaNein
VimeoJaJaNein

Wie erkennen wir YouTube embed?

Wir laden Ihre Seite in einem echten Browser als Erstbesucher, der nichts anklickt, und sehen uns an, was kontaktiert wurde. YouTube embed wird an Aufrufen von youtube.com und ytimg.com erkannt. Wir melden, ob es nur geladen wurde oder tatsächlich Daten gesendet hat und ob vor der Auswahl ein Cookie gesetzt wurde.

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Beschrieben ist der Dienst in seiner üblichen Einbindung. Was tatsächlich passiert, entscheidet Ihre eigene Konfiguration; genau das zeigt eine Prüfung Ihrer Seite. Keine Rechtsberatung.