Artikel 113
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Gilt ab 1. August 2024Amtliche Quelle (EUR-Lex)
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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Jedoch:
- a)
Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;
- b)
Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Artikels 101;
- c)
Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.
Texte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlich ist allein das Amtsblatt.