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AI Act Checker

Artikel 26

Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen

Gilt ab 2. Dezember 2027Amtliche Quelle (EUR-Lex)

Was verlangt Artikel 26 der KI-Verordnung?

Artikel 26 legt die Pflichten der Betreiber fest, also der Organisationen, die ein Hochrisiko-KI-System in eigener Verantwortung verwenden, etwa ein Arbeitgeber mit einem KI-Tool für die Personalauswahl. Sie müssen das System gemäß der Betriebsanleitung des Anbieters verwenden, die menschliche Aufsicht Personen mit der nötigen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis übertragen und dafür sorgen, dass Eingabedaten unter ihrer Kontrolle zweckmäßig und ausreichend repräsentativ sind. Sie überwachen den Betrieb, informieren bei einem Risiko Anbieter und Behörde, setzen die Nutzung aus und melden schwerwiegende Vorfälle. Protokolle unter ihrer Kontrolle sind mindestens sechs Monate aufzubewahren. Arbeitgeber informieren Beschäftigte und deren Vertretung vor dem Einsatz am Arbeitsplatz, und Betreiber von Anhang-III-Systemen, die Entscheidungen über Menschen treffen oder unterstützen, informieren die Betroffenen. Nach dem digitalen Omnibus gelten diese Pflichten ab 2. Dezember 2027 für Anhang-III-Systeme und ab 2. August 2028 für Anhang-I-Systeme. Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Zugehörige Erwägungsgründe

Texte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlich ist allein das Amtsblatt.