Kostenloses Tool · Praxisleitfaden, Maßnahme 1.1
Das EU-KI-Icon auf Ihr Bild setzen.
Legen Sie ein Bild ab, wählen Sie das offizielle Icon, eine Ecke und eine Größe, und laden Sie ein gekennzeichnetes PNG in Originalauflösung herunter. Alt-Text und Markup für die Bildunterschrift gibt es dazu.
Bild hierher ziehen
PNG, JPEG oder WebP
Ihr Bild verlässt Ihr Gerät nicht. Es wird in Ihrem Browser auf einem Canvas gezeichnet; nichts wird hochgeladen oder gespeichert.
Icon
Vollständig von KI erstellt, ohne menschliche Elemente außer dem Prompt.
Variante
Wählen Sie die Variante, die sich von der gewählten Ecke abhebt. Ergänzter Text übernimmt dieselbe Variante.
Ecke
Der Praxisleitfaden sieht die Kennzeichnung bei Bildern rechts oben vor. Wählen Sie eine andere Ecke nur, wenn dort bereits ein Logo oder ein Bedienelement liegt.
Höhe des Icons als Anteil an der kürzeren Bildseite, ab 8 %. Sie sinkt nie unter 48 px, damit die kleine Schrift im Icon lesbar bleibt, außer das Bild selbst ist zu klein.
Sagen Sie in der Sprache Ihres Publikums, was die KI getan hat, etwa „KI-generiert“ oder „AI-generated“. Halten Sie ihn kurz: Langer Text verkleinert die ganze Kennzeichnung.
Gleiche Pixelmaße wie Ihr Original. Metadaten der Originaldatei, auch C2PA-Content-Credentials, werden nicht übernommen. Bewahren Sie das Original auf, wenn es solche Angaben enthält.
Vorschlag für den Alt-Text
Screenreader erkennen das Icon in den Pixeln nicht, deshalb nennt der Alt-Text den KI-Ursprung. Ersetzen Sie den Teil in eckigen Klammern.
KI-generiertes Bild: [beschreiben Sie, was das Bild zeigt]HTML mit barrierefreier Bildunterschrift
Eine sichtbare Bildunterschrift wiederholt den Hinweis in Worten, für alle, die das Icon nicht erkennen können.
<figure>
<img src="image-ai-label.png" width="1600" height="900"
alt="KI-generiertes Bild: [beschreiben Sie, was das Bild zeigt]">
<figcaption>Dieses Bild wurde mit KI generiert.</figcaption>
</figure>Was das Icon leistet und was nicht
Eine Kennzeichnung für Menschen, keine Markierung für Maschinen
Das EU-Icon ist eine sichtbare Kennzeichnung. Es zeigt den Menschen, die Ihr Bild sehen, dass KI es erzeugt oder verändert hat. Genau das schulden Betreiber ihrem Publikum bei Deepfakes nach Artikel 50 Abs. 4. Kombinieren Sie es mit Alt-Text und, wo möglich, einer Bildunterschrift, damit der Hinweis auch Menschen erreicht, die das Bild nicht sehen.
Die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Abs. 2 ist eine eigene Pflicht der Anbieter generativer KI-Systeme: Ihre Ausgaben müssen erkennbare Markierungen wie Metadaten oder Wasserzeichen tragen. Das Icon ersetzt diese Markierung nicht. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026; generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
Dieses Tool hilft Ihnen, eine Kennzeichnung anzubringen. Es ist keine Rechtsberatung.
Zum vollständigen Leitfaden zur Kennzeichnung Artikel 50 lesen