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AI Act Checker

Artikel 4

KI-Kompetenz

Gilt ab 2. Februar 2025Amtliche Quelle (EUR-Lex)

Geändert durch den digitalen Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744). Diese Seite zeigt den Artikel in der Fassung von 2024, die aktuelle Fassung ergibt sich aus der Änderungsverordnung. Zur Änderung

Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung?

Artikel 4 regelt die KI-Kompetenz. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also jede Organisation, die KI entwickelt oder beruflich nutzt, unabhängig von der Risikostufe, und gilt seit 2. Februar 2025. Die Fassung von 2024 verlangte, nach besten Kräften sicherzustellen, dass Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Der digitale Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat die Pflicht im Juli 2026 neu gefasst: Anbieter und Betreiber müssen nun Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu fördern, ein bestimmtes Niveau muss nicht mehr garantiert werden. Form, Zertifikat oder Prüfung schreibt der Artikel nicht vor. Übliche Maßnahmen sind Schulungen, interne Leitfäden und klare Zuständigkeiten, passend zu Rolle und Einsatzkontext; Aufzeichnungen darüber belegen, was getan wurde. Artikel 99 nennt für Artikel 4 keine Bußgeldstufe, die Mitgliedstaaten können aber in ihren nationalen Regeln Sanktionen vorsehen.

Zugehörige Erwägungsgründe

Texte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlich ist allein das Amtsblatt.