Artikel 4
KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Der Digitale Omnibus hat den Wortlaut im Juli 2026 abgeschwächt, die Pflicht aber nicht abgeschafft.
Für wen das gilt
- Jede Organisation, die KI-Systeme beruflich nutzt, auch Standard-Tools
- Anbieter, die KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen
- Beschäftigte, die KI-Systeme bedienen oder nutzen
- Auftragnehmer, Dienstleister und andere Personen, die im Auftrag der Organisation mit KI arbeiten
- Organisationen jeder Größe: Artikel 4 sieht keine Ausnahme für KMU vor
Was Artikel 4 verlangt
- Maßnahmen statt garantiertem Ergebnis (Artikel 4 Absatz 1)
- Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Seit dem Omnibus stellt der Text klar, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss.
- Personal und andere Personen (Artikel 4 Absatz 1)
- Die Pflicht erfasst Ihr eigenes Personal und andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
- Zugeschnitten auf die Beteiligten (Artikel 4 Absatz 1)
- Die Maßnahmen berücksichtigen technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der betroffenen Personen.
- Was KI-Kompetenz bedeutet (Artikel 3 Nummer 56)
- Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI sowie möglicher Schäden bewusst zu werden.
- Unterstützung durch Kommission und Mitgliedstaaten (Artikel 4 Absatz 2)
- Sie unterstützen Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, unter anderem mit Praxisbeispielen zur Umsetzung auf der zentralen Informationsplattform.
- Empfehlungen des KI-Gremiums (Artikel 4 Absatz 3)
- Das Europäische Gremium für Künstliche Intelligenz nimmt Empfehlungen zur KI-Kompetenz an und berücksichtigt dabei bestehende Kompetenzrahmen.
- Kein Zertifikat erforderlich
- Laut den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz ist kein Zertifikat nötig. Organisationen können intern dokumentieren, welche Schulungen und sonstigen Maßnahmen stattgefunden haben.
Was hat sich mit dem Digitalen Omnibus an Artikel 4 geändert?
Die ursprüngliche Fassung verlangte, dass Anbieter und Betreiber „Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, hat das ersetzt: Sinngemäß müssen Anbieter und Betreiber nun Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ausdrücklich ergänzt wurde, dass die Pflicht nicht verlangt, ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren.
Die Pflicht bleibt bei den Unternehmen. Die Europäische Kommission fasst die Änderung in ihren Fragen und Antworten so zusammen, dass KI-Kompetenz eine Pflicht für Anbieter und Betreiber bleibt, aber kein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau mehr vorgeschrieben ist. Zusätzlich sollen Kommission und Mitgliedstaaten die Organisationen unterstützen, insbesondere KMU, und das KI-Gremium Empfehlungen annehmen. Da Artikel 4 seit 2. Februar 2025 gilt, sollten Maßnahmen bereits umgesetzt sein.
Gibt es eine Schulungspflicht und brauchen Mitarbeitende ein Zertifikat?
Artikel 4 schreibt weder einen bestimmten Kurs noch eine Stundenzahl oder Prüfung vor. Laut den Fragen und Antworten der Kommission gibt es keine Einheitslösung, keine strengen Vorgaben oder verpflichtenden Schulungen und kein erforderliches Zertifikat. Maßnahmen können unterschiedliche Formen haben, etwa ein Workshop, ein E-Learning-Modul, schriftliche Leitlinien oder eine interne Nutzungsrichtlinie. Die Kommission weist aber darauf hin, dass es in vielen Fällen nicht wirksam ist, sich nur auf die Betriebsanleitung zu verlassen oder Mitarbeitende diese lesen zu lassen.
Wer Maßnahmen braucht, hängt davon ab, wer mit KI arbeitet. Personal sind die eigenen Beschäftigten. „Andere Personen“ sind laut Kommission keine Beschäftigten, sondern Personen im weiteren organisatorischen Umfeld, etwa Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden. Je nach Risiko kann es laut Kommission auch sinnvoll sein, Kundinnen und Kunden in Maßnahmen zur KI-Kompetenz einzubeziehen.
Wie sehen angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz je nach Rolle aus?
Die Kommission schlägt eine Reihenfolge vor: ein allgemeines Verständnis von KI in der Organisation sicherstellen, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber klären, das Risiko der eingesetzten KI-Systeme berücksichtigen und darauf konkrete Maßnahmen aufbauen. Für ein KMU kann das eine kurze Grundschulung für alle bedeuten, die KI-Tools nutzen: was die Tools leisten, wo sie Fehler machen, welche Daten eingegeben werden dürfen und an wen man sich bei Problemen wendet.
Vertiefte Maßnahmen gehören dorthin, wo das Risiko höher ist. Wer ein generatives KI-Tool für Werbetexte nutzt, sollte Risiken wie Halluzinationen kennen, das Beispiel, das die Kommission selbst nennt. Wer im Personalbereich ein Screening-Tool nutzt, muss dessen Grenzen, mögliche Verzerrungen und den Umgang mit fragwürdigen Ergebnissen verstehen. Personen, die ein Hochrisiko-KI-System beaufsichtigen, brauchen zusätzlich die Kompetenz, Ausbildung und Befugnis nach Artikel 26 Absatz 2, sobald dieser gilt. Entwickler bei Anbietern sollten die Pflichten für ihre Systeme kennen.
Wie lässt sich KI-Kompetenz nachweisen?
Eine bestimmte Form des Nachweises ist nicht vorgeschrieben. Ein einfaches Schulungsprotokoll ist ein praktischer Beleg: wer teilgenommen hat, wann, in welchem Format, zu welchen Themen und zu welchen KI-Systemen. Bewahren Sie die verwendeten Unterlagen auf und vermerken Sie Aktualisierungen, etwa nach Einführung eines neuen Tools. Auch die Kommission verweist auf interne Aufzeichnungen über Schulungen und sonstige Maßnahmen. So eine Dokumentation hilft bei Fragen einer Marktüberwachungsbehörde oder eines Geschäftskunden.
Prüfen Sie das Protokoll, sobald sich Ihr KI-Einsatz ändert. Ein neues Tool, ein neuer Anwendungsfall oder eine neue Nutzergruppe ist ein guter Anlass, die Maßnahmen anzupassen. Wenn Sie das Protokoll neben einem Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme führen, lässt sich leichter zeigen, dass die Maßnahmen zu den tatsächlich genutzten Systemen passen.
Wie wird Artikel 4 durchgesetzt und gibt es ein Bußgeld?
Artikel 99 Absätze 3 bis 5 legen Bußgeldobergrenzen für verbotene Praktiken, für Pflichten etwa aus den Artikeln 16, 26 und 50 sowie für falsche Angaben gegenüber Behörden fest. Artikel 4 ist in diesen Stufen nicht genannt. Nach Artikel 99 Absatz 1 erlassen die Mitgliedstaaten jedoch Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung. Laut den Fragen und Antworten der Kommission können nationale Marktüberwachungsbehörden bei Verstößen gegen Artikel 4 Sanktionen und andere Maßnahmen verhängen. Sie beaufsichtigen und vollziehen die Regeln ab 2. August 2026, und jede Sanktion muss im Einzelfall verhältnismäßig sein.
Im Gesetz
Wichtige Fristen
- 2. Februar 2025Verbote und KI-Kompetenz gelten
- 2. August 2025GPAI, Governance und Sanktionen gelten
- 27. Juli 2026Digitaler Omnibus ändert die KI-Verordnung
Häufige Fragen
- Gilt Artikel 4, wenn wir nur Tools wie ChatGPT nutzen?
- Ja. Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber, und Artikel 4 gilt für Betreiber. Laut Kommission sollten Beschäftigte, die mit ChatGPT etwa Werbetexte schreiben, über spezifische Risiken wie Halluzinationen informiert werden.
- Braucht man für die KI-Kompetenz ein Zertifikat?
- Nein. Laut den Fragen und Antworten der Kommission ist kein Zertifikat nötig. Eine interne Dokumentation der Schulungen und sonstigen Maßnahmen ist ein praktischer Nachweis.
- Müssen wir garantieren, dass alle Mitarbeitenden ein bestimmtes Niveau erreichen?
- Nein. Seit dem Digitalen Omnibus stellt Artikel 4 klar, dass Anbieter und Betreiber kein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren müssen. Maßnahmen ergreifen müssen Sie trotzdem.
- Seit wann gilt Artikel 4?
- Seit 2. Februar 2025. Der abgeschwächte Wortlaut des Digitalen Omnibus ist seit dessen Inkrafttreten am 27. Juli 2026 Teil der KI-Verordnung.
- Gibt es ein eigenes Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz?
- Artikel 99 sieht für Artikel 4 keine eigene Bußgeldstufe vor. Laut Kommission können nationale Marktüberwachungsbehörden ab 2. August 2026 dennoch Sanktionen und andere Maßnahmen nach nationalem Recht verhängen.
- Brauchen auch Freelancer und Agenturen Maßnahmen zur KI-Kompetenz?
- Sie können als „andere Personen“ erfasst sein, die in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Die Kommission nennt Auftragnehmer und Dienstleister als Beispiele.
- Muss ein kleines Unternehmen so viel tun wie ein großes?
- Artikel 4 kennt keine Größenausnahme, die Maßnahmen richten sich aber nach den beteiligten Personen, und die Kommission verweist auf das Risiko der eingesetzten Systeme. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen insbesondere KMU (Artikel 4 Absatz 2).
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Dies ist eine Zusammenfassung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung.