Leitlinien der Kommission zu verbotenen Praktiken der künstlichen Intelligenz gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
Leitlinie · 12
Überprüfung und Aktualisierung der Leitlinien der Kommission
Diese Leitlinien stellen eine erste Auslegung mit praktischen Beispielen für die Verbote in Artikel 5 der KI-Verordnung dar. Die Kommission wird Betreiber und Behörden zusätzliche Unterstützung zum Verständnis der Verbote leisten und fortlaufend weitere praktische Anwendungsfälle mit Beiträgen von Anbietern und Betreibern von KI- Systemen, dem KI-Gremium und anderen einschlägigen Interessenträgern sammeln.
Die Kommission wird diese Leitlinien überprüfen, sobald dies angesichts der praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung der Verbote und des Tempos der technologischen, gesellschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich erforderlich ist. Dies schließt auch alle einschlägigen Erfahrungen mit Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Marktüberwachung und Auslegungen der in diesen Leitlinien geprüften Verbote und anderen Bestimmungen der KI-Verordnung durch den EuGH ein. Im Verlauf einer solchen Überprüfung kann die Kommission beschließen, diese Leitlinien zurückzuziehen oder zu ändern. Die Kommission ermutigt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nationale Marktüberwachungsbehörden über das KI-Gremium, das KI-Beratungsforum, die Forschungsgemeinschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft, zu diesem Prozess beizutragen, indem sie auf künftige Aufforderungen zur öffentlichen Konsultation reagieren.