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AI Act Checker

Österreich

Die KI-Verordnung in Österreich

Die KI-Verordnung (AI Act) gilt in Österreich als EU-Verordnung unmittelbar: Schulungspflicht, Verbote und Kennzeichnungspflicht binden Unternehmen bereits. Was fehlt, ist das Gesetz, das die Marktüberwachungsbehörden benennt und die Sanktionsregeln festlegt. Im August 2026 konnte das Bundeskanzleramt dafür noch keinen Begutachtungstermin nennen.

Für wen das gilt

  • Unternehmen in Österreich, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen
  • KMU, die generative KI für Texte, Bilder oder Kundenchats nutzen
  • Arbeitgeber, die KI-Tools zur Kontrolle oder Beurteilung von Beschäftigten einführen
  • Banken, Versicherungen und Medizinproduktehersteller mit eigener Sektoraufsicht
  • Öffentliche Stellen, die KI in der Verwaltung einsetzen

Wer in Österreich was macht

KI-Servicestelle der RTR
Informations- und Anlaufstelle zu KI bei der RTR-GmbH, eingerichtet durch eine Novelle des KommAustria-Gesetzes und des TKG 2021 (BGBl. I Nr. 6/2024, § 20c KOG). Sie bietet FAQ, Webinare und einen AI-Act-Chatbot, hat aber keine Vollzugsbefugnisse nach der KI-Verordnung.
Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde
Hätten bis 2. August 2025 benannt werden müssen (Artikel 70). Laut KI-Servicestelle gibt es dazu noch keine nationale Umsetzung; das Bundeskanzleramt arbeitet an einer Regierungsvorlage.
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Für Hochrisiko-KI, die beaufsichtigte Finanzinstitute im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen in Verkehr bringen oder verwenden, gilt die Finanzaufsicht als Marktüberwachungsbehörde (Artikel 74 Absatz 6).
Datenschutzbehörde (DSB)
Bleibt für DSGVO-Fragen rund um KI zuständig. Für bestimmte Hochrisiko-KI in Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz und Demokratie verweist Artikel 74 Absatz 8 auf die Datenschutzbehörden; die DSB sieht sich nach geltendem Recht (§§ 18 und 31 DSG) als zuständig.
BASG
Überwacht den österreichischen Medizinproduktemarkt. Nach Artikel 74 Absatz 3 beaufsichtigt bei KI in Produkten nach den EU-Produktvorschriften in Anhang I Abschnitt A die dafür bereits zuständige Behörde auch die KI-Seite.
Grundrechtsbehörden (Artikel 77)
Österreich hat unter anderem die DSB, die Volksanwaltschaft, die Gleichbehandlungskommissionen und die Arbeitsinspektorate benannt. Sie können Dokumentation zu Hochrisiko-KI anfordern.
Wirtschaftskammer (WKO)
Bietet KMU die KI-Guidelines (3. Auflage, April 2026), Branchenseiten zur Kennzeichnungspflicht und Muster für interne KI-Richtlinien.

Gibt es ein österreichisches Gesetz zur KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, gilt unmittelbar und ist im Amtsblatt der EU kundgemacht, nicht als Bundesgesetz im RIS. Österreich muss aber festlegen, welche Behörden den Markt überwachen, wer Konformitätsbewertungsstellen notifiziert und wie Verstöße sanktioniert werden (Artikel 70 und 99). Die Frist zur Benennung der Behörden endete am 2. August 2025. Ein solches Gesetz ist bisher nicht beschlossen. Laut APA-Bericht vom August 2026 wird es im Bundeskanzleramt als Regierungsvorlage ausgearbeitet; einen Termin für die Begutachtung gab es noch nicht.

In Blogs ist oft von einem „KI-Servicestelle-Gesetz (KISG)“ die Rede. Ein Gesetz mit diesem Titel findet sich im RIS nicht. Die KI-Servicestelle beruht auf einer Novelle des KommAustria-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2021, kundgemacht am 26. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 6/2024). Sie regelt Information, Beratung und einen KI-Beirat bei der RTR, aber keine Aufsichts- oder Strafbefugnisse nach dem AI Act.

Welche Pflichten aus dem AI Act gelten in Österreich schon?

Weil die Verordnung unmittelbar gilt, warten ihre Pflichten nicht auf eine nationale Behörde. Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote (Artikel 5) und die KI-Kompetenz (Artikel 4). Der Digital-Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, seit 27. Juli 2026 in Kraft, hat Artikel 4 neu gefasst: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, ein bestimmtes Niveau ist nicht mehr garantiert. Weitere Verbote gelten ab 2. Dezember 2026.

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50: Chatbots offenlegen, Deepfakes kennzeichnen und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, sofern sie nicht redaktionell geprüft werden. Die Pflichten für Hochrisiko-KI gelten ab 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab 2. August 2028 für KI in Produkten nach Anhang I. Das Bundeskanzleramt betont, dass Unternehmen die Regeln einhalten müssen, auch wenn noch keine österreichische Behörde benannt ist.

Was bedeutet die KI-Schulungspflicht für österreichische KMU?

Einen vorgeschriebenen Kurs oder ein Zertifikat gibt es nicht. Die KI-Servicestelle hält fest, dass der AI Act die Art der Maßnahmen offenlässt: interne Fortbildungen, externe Beratung oder hausinterne Schulungen sind möglich, Zertifizierungen gibt es derzeit keine. Sie empfiehlt eine schriftliche KI-Strategie, eine interne KI-Richtlinie und pro Person einen Vermerk im Personalakt zu Art, Inhalt, Zeitpunkt und Veranstalter jeder Schulung.

Der AI Act selbst knüpft an Artikel 4 keine Verwaltungsstrafe. Die RTR weist aber darauf hin, dass fehlende Mitarbeiterschulungen dem Unternehmen in der Regel nach § 1313a ABGB zurechenbar sind. Entsteht ein Schaden durch mangelnde KI-Kompetenz, stützt Artikel 4 die Annahme, dass eine Schulung geschuldet war. Die Pflicht kann also für die zivilrechtliche Haftung eine Rolle spielen.

Muss der Betriebsrat KI-Tools zustimmen?

Neben der KI-Verordnung gilt das österreichische Arbeitsrecht weiter. Nach § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG brauchen Kontrollmaßnahmen und technische Systeme, welche die Menschenwürde berühren, die Zustimmung des Betriebsrats. § 96a ArbVG erfasst Systeme, die personenbezogene Daten von Beschäftigten über allgemeine Angaben hinaus automationsunterstützt verarbeiten, sowie Systeme zur Beurteilung von Beschäftigten; hier kann die Schlichtungsstelle die Zustimmung ersetzen. Ohne Betriebsrat verlangt § 10 AVRAG für solche Kontrollmaßnahmen die Zustimmung der einzelnen Beschäftigten.

Ob ein bestimmtes KI-Tool darunter fällt, hängt vom konkreten Einsatz ab, etwa davon, welche Daten es auswertet und ob es Leistung oder Verhalten beurteilt. Für Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz verlangt Artikel 26 Absatz 7 zusätzlich, dass Arbeitgeber Arbeitnehmervertretung und betroffene Beschäftigte vor der Inbetriebnahme informieren. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, gelten DSGVO und DSG parallel, Beschwerden gehen an die Datenschutzbehörde.

Wo bekommen Unternehmen in Österreich Unterstützung?

Die KI-Servicestelle der RTR beantwortet Anfragen per E-Mail, betreibt FAQ, einen AI-Act-Chatbot, Webinare und einen Newsletter und stellt Grafiken zu den Transparenzpflichten bereit. Die WKO bietet ihre Seite zum AI Act, die KI-Guidelines für KMU und Branchenseiten zur Kennzeichnungspflicht, etwa für Gewerbe und Handwerk oder Tourismus. Beide Angebote helfen bei der Orientierung, ersetzen aber keine Rechtsberatung und keine verbindliche Entscheidung einer Behörde.

Im Gesetz

Wichtige Fristen

  • 2. Februar 2025Verbote und KI-Kompetenz gelten
  • 2. August 2025GPAI, Governance und Sanktionen gelten
  • 27. Juli 2026Digitaler Omnibus ändert die KI-Verordnung
  • 2. August 2026Allgemeiner Geltungsbeginn
  • 2. Dezember 2026Kennzeichnungsfrist für bestehende generative KI, neue Verbote
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Häufige Fragen

Wer ist in Österreich die KI-Behörde?
Stand September 2026 hat Österreich weder eine Marktüberwachungsbehörde noch eine notifizierende Behörde nach Artikel 70 benannt. Die KI-Servicestelle der RTR informiert, hat aber keine Aufsichtsbefugnisse nach dem AI Act. Für Finanzinstitute und Medizinprodukte verweist Artikel 74 auf die bestehenden Sektorbehörden.
Gelten die Regeln auch ohne österreichische Behörde?
Ja. Die Pflichten gelten unmittelbar, und laut Bundeskanzleramt können sie auch über Persönlichkeitsrechte durchgesetzt werden. Nationale Sanktionsregeln nach Artikel 99 muss Österreich allerdings noch festlegen.
Gibt es in Österreich eine KI-Schulungspflicht?
Seit 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Ein Zertifikat oder eine Mindestdauer ist nicht vorgeschrieben; die RTR empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren.
Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI in Österreich?
Seit 2. August 2026, direkt aus Artikel 50. Betroffen sind unter anderem Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung; nicht jedes mit KI bearbeitete Bild braucht einen Hinweis.
Wo finde ich die KI-Verordnung im RIS?
Die KI-Verordnung ist EU-Recht und auf EUR-Lex veröffentlicht. Im RIS stehen die österreichischen Begleitregeln, etwa § 20c KOG zur KI-Servicestelle, ein Durchführungsgesetz gibt es dort noch nicht.
Was ist das KISG?
Ein Gesetz mit dem Titel „KI-Servicestelle-Gesetz (KISG)“ ist im RIS nicht auffindbar. Die KI-Servicestelle beruht auf BGBl. I Nr. 6/2024, mit dem das KommAustria-Gesetz und das TKG 2021 geändert wurden.

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Dies ist eine Zusammenfassung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung.