Artikel 50 Absatz 1 und 5
Kennzeichnungspflicht für KI-Chatbots: wer den Hinweis gibt, wo und wie
Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung (AI Act), dass Chatbots und Voicebots Menschen darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, das ist offensichtlich. Rechtlich trifft die Pflicht den Anbieter des Systems. Als Unternehmen, das den Bot auf seiner Website einsetzt, bestimmen Sie aber vieles von dem, was Besucher tatsächlich sehen.
Für wen das gilt
- Unternehmen mit KI-Chat-Widget oder Voicebot auf Website, App oder Telefonleitung
- Hersteller und interne Teams, die einen Chatbot oder KI-Agenten bauen oder unter eigener Marke anbieten
- Kundenservice-, Vertriebs- und Buchungsbots, die in eigenen Worten antworten
- Behörden und Vereine, die KI-Assistenten für Bürger oder Mitglieder betreiben
- Anbieter außerhalb der EU, deren Chatbots Menschen in der EU nutzen
Was das Gesetz verlangt
- Hinweis auf die KI (Artikel 50 Absatz 1)
- KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, müssen so konzipiert und entwickelt werden, dass diese Personen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren.
- Adressat ist der Anbieter (Artikel 3 Nummer 3)
- Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, entgeltlich oder unentgeltlich.
- Der Betreiber setzt das System ein (Artikel 3 Nummer 4)
- Wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, ist Betreiber. Artikel 50 Absatz 1 nennt keine Betreiberpflicht, doch meist legt der Betreiber Begrüßung, Namen und Avatar fest, die Besucher sehen.
- Ausnahme bei Offensichtlichkeit (Artikel 50 Absatz 1)
- Kein Hinweis ist nötig, wenn die KI-Interaktion für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person aufgrund der Umstände offensichtlich ist. Die Kommission legt diese Ausnahme eng aus.
- Spätestens bei der ersten Interaktion (Artikel 50 Absatz 5)
- Die Information muss klar und eindeutig sein und die Person spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erreichen.
- Barrierefrei für alle (Artikel 50 Absatz 5 und Erwägungsgrund 132)
- Der Hinweis muss den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, und die Bedürfnisse von Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Behinderung schutzbedürftig sind, sind zu berücksichtigen.
- Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % (Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g)
- Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt der niedrigere Wert (Artikel 99 Absatz 6).
Wer muss den Hinweis geben: der Chatbot-Hersteller oder der Websitebetreiber?
Artikel 50 Absatz 1 richtet sich an Anbieter. Binden Sie ein fertiges Chat-Widget eines Herstellers wie Intercom, Zendesk oder HubSpot ein, ist in der Regel der Hersteller, der das KI-System unter eigenem Namen in Verkehr bringt, der Anbieter. Ihr Unternehmen ist dann meist Betreiber. Die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 vom 20. Juli 2026 nennen genau dieses Beispiel: Wer einen Chatbot unter eigenem Namen an Unternehmen liefert, die ihn ohne Änderungen in ihre Abläufe einbinden, ist als Anbieter für den Hinweis verantwortlich.
Das kann sich ändern. Nach denselben Leitlinien ist ein Unternehmen Anbieter, wenn es einen Chatbot selbst entwickelt und unter eigenem Namen für die eigene Nutzung in Betrieb nimmt. Wer ein bestehendes generatives KI-System verändert, etwa mit neuen Trainingsdaten, und es unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, wird Anbieter des neuen Systems. Ein eigener Bot auf Basis einer Modell-API oder ein unter eigener Marke umgelabeltes System kann Sie also zum Anbieter machen. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Für Hochrisiko-Systeme regelt Artikel 25 eine ähnliche Verschiebung ausdrücklich.
Auch als Betreiber sind Sie nicht außen vor. Meist legen Sie Namen, Avatar, Begrüßung und Platzierung des Widgets fest, und genau das entscheidet, ob Besucher erkennen, dass sie mit KI schreiben. Daneben gilt das Verbraucherschutzrecht: Ist eine KI-Funktion ein wesentliches Merkmal einer Leistung, die Sie verkaufen, kann sie nach den Leitlinien offenzulegen sein, unabhängig davon, ob die Interaktion offensichtlich ist. Prüfen Sie, ob Ihr Hersteller einen Hinweis vorsieht, und achten Sie darauf, dass Ihre eigene Begrüßung ihn nicht verdeckt oder ihm widerspricht.
Wann ist es „offensichtlich“, dass jemand mit einem Chatbot spricht?
Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 1 entfällt, wenn die KI-Interaktion aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person aufgrund der Umstände und des Kontexts der Nutzung offensichtlich ist. Die Leitlinien knüpfen an den Durchschnittsverbraucher des EU-Verbraucherrechts an, verlangen eine enge Auslegung und beschränken die Ausnahme auf Fälle, in denen fast kein Zweifel bleibt. Dass Menschen wissen, dass es Chatbots gibt, heißt nicht, dass sie einen im Gespräch erkennen.
Weniger offensichtlich wird KI laut Leitlinien durch menschlich klingende Texte oder Stimmen, ein Profilbild mit einem Menschen und stark personalisierte Antworten. Kann die breite Öffentlichkeit den Bot nutzen, einschließlich Kindern, älteren Menschen oder Personen mit geringer KI-Kompetenz, greift die Ausnahme nicht. Beispiele, in denen sie greifen kann, sind Coding-Assistenten nur für Entwickler und interne Tools für geschulte Mitarbeitende. KI-Chatbots in Helpdesks, deren Antworten Nutzer für menschlich halten könnten, brauchen laut Leitlinien einen Hinweis. Für einen Kunden-Chatbot auf Ihrer Website sollten Sie also mit dem Hinweis planen.
Wo muss der KI-Hinweis im Chatbot stehen?
Nach Artikel 50 Absatz 5 muss die Information spätestens bei der ersten Interaktion klar und eindeutig erfolgen. Die Leitlinien sehen den Start eines Gesprächs mit dem Chatbot als erste Interaktion und halten einen einzigen, gut sichtbaren Hinweis davor in den meisten Fällen für ausreichend. Ein Hinweis nur in AGB, Datenschutzerklärung oder verlinkten Dokumenten genügt allein nicht, ebenso wenig allgemeine Bezeichnungen wie „Assistent“ oder technische Angaben wie „nutzt LLMs“.
In der Praxis ergänzen sich drei Stellen. Ein kurzer Text am oder neben dem Chat-Button informiert, bevor jemand den Chat öffnet. Die erste Nachricht des Bots sagt klar, dass es sich um ein KI-System handelt. Ein kleiner dauerhafter Hinweis nahe dem Eingabefeld bleibt sichtbar, passend zur Empfehlung der Leitlinien, Hinweise nahe der Interaktion zu platzieren. Bei längeren oder sensiblen Gesprächen, etwa zu Gesundheit, Finanzen, Versicherungen, Rechtsfragen oder Beschwerden, halten die Leitlinien regelmäßige Erinnerungen für wahrscheinlich nötig, und der Bot sollte auf die Frage, ob er ein Mensch ist, immer wahrheitsgemäß antworten.
Auch die Übergabe an einen Menschen braucht Klarheit. Übernimmt eine Person, sagen Sie es, etwa „Sie schreiben jetzt mit [Name] aus unserem Support-Team“, und sagen Sie es erneut, wenn wieder der Bot antwortet. Die Leitlinien stellen klar, dass Produkte, die KI-Antworten mit menschlichen mischen, unter Artikel 50 Absatz 1 fallen und die KI-Anteile offenlegen müssen, es sei denn, Menschen prüfen und versenden diese Antworten als eigentliche Gesprächspartner. Ein menschlich wirkender Avatar oder ein Vorname für den Bot arbeitet gegen Sie.
KI-Chatbot Hinweis: Formulierungen zum Anpassen
Die folgenden Texte sind Beispiele, keine Rechtsberatung, und keine Formulierung garantiert Rechtssicherheit. Ersetzen Sie die Platzhalter, versprechen Sie nur eine Übergabe, die es wirklich gibt, und testen Sie den Text im Widget. Förmlich, erste Nachricht: „Guten Tag, ich bin der KI-Assistent von [Firma]. Ich bin ein KI-System und kein Mensch, meine Antworten können Fehler enthalten. Schreiben Sie ‚Team‘, wenn Sie mit unseren Mitarbeitenden sprechen möchten.“ Förmlich, kurze Zeile am Chat-Button oder Eingabefeld: „Sie chatten mit einem KI-System. Die Antworten werden automatisch erzeugt.“
Informell mit Du, erste Nachricht: „Hi, ich bin ein KI-Assistent, kein Mensch. Meine Antworten entstehen automatisch und können Fehler enthalten. Schreib ‚Team‘, wenn du lieber mit einem Menschen sprichst.“ Für englischsprachige Besucher, erste Nachricht: "Hi, I'm the AI assistant of [company]. I'm an AI system, not a person, and I can make mistakes. Type 'human' at any time to reach our team." Englisch, kurze Zeile: "You are chatting with an AI system. Replies are generated automatically."
Voicebot oder Telefon, ganz am Anfang gesprochen: „Guten Tag, Sie sind mit [Firma] verbunden. Sie sprechen mit einem automatischen KI-Assistenten, nicht mit einem Menschen. Sagen Sie jederzeit ‚Mitarbeiter‘, um mit unserem Team zu sprechen.“ Englisch: "Hello, you have reached [company]. You are speaking with an automated AI assistant, not a person. Say 'team' at any time to speak to one of our staff." Die Leitlinien ergänzen, dass Signaltöne die Erkennung unterstützen, allein aber nicht ausreichen, und dass längere Gespräche oder Unterbrechungen Erinnerungen nahelegen.
Wie wird der Chatbot-Hinweis barrierefrei?
Artikel 50 Absatz 5 verlangt, dass die Information den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, und Erwägungsgrund 132 fordert barrierefreie Formate für Menschen mit Behinderungen. Die Leitlinien verweisen auf bestehendes EU-Recht wie den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) und die Richtlinie über barrierefreie Websites öffentlicher Stellen und stellen klar, dass Artikel 50 keine eigenen Anforderungen hinzufügt. Ob diese Regeln für Ihre Website gelten, ist eine eigene Prüfung. Ein barrierefreier Hinweis ist aber in jedem Fall die sichere Wahl.
Praktisch heißt das: Der Hinweis ist echter Text, nicht nur ein Icon oder eine Farbe. Screenreader sollten ihn vorlesen. Setzen Sie ihn in die erste Nachricht, geben Sie neue Nachrichten über eine Live-Region aus, versehen Sie ein KI-Icon mit einem zugänglichen Namen wie „KI-Assistent“ und achten Sie darauf, dass der Tastaturfokus beim Öffnen des Chats richtig springt. Nutzen Sie einfache Sprache und ausreichenden Kontrast. Nutzen voraussichtlich Kinder oder Menschen mit geringer digitaler Kompetenz den Bot, verlangen die Leitlinien einfache, altersgerechte Formulierungen.
Was prüft unser Scan bei Chatbots?
Der kostenlose Scan lädt Ihre Website und erkennt verbreitete Chat-Widgets wie Intercom, Zendesk, HubSpot, Tidio oder Userlike an ihren Skripten und Seitenelementen. Danach sucht er im Seitentext nach Formulierungen auf Deutsch und Englisch, die Besuchern sagen, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben, und zitiert, was er findet. Das Ergebnis zeigt, ob ein Chatbot erkannt wurde und ob daneben passende Hinweisformulierungen gefunden wurden.
Ein Scan sieht nicht alles. Manche Begrüßungen laden erst, wenn jemand den Chat öffnet, liegen in einem Frame des Herstellers oder hängen von Cookie-Einstellungen ab, und ein erkanntes Widget kann auch mit festen Regeln statt mit KI arbeiten. Fehlt ein Hinweis im Ergebnis, öffnen Sie den Chat selbst und prüfen Sie Button, erste Nachricht und Übergabe. Der Scan ist ein Ausgangspunkt, keine rechtliche Bewertung.
Im Gesetz
Wichtige Fristen
- 2. Februar 2025Verbote und KI-Kompetenz gelten
- 2. August 2025GPAI, Governance und Sanktionen gelten
- 27. Juli 2026Digitaler Omnibus ändert die KI-Verordnung
- 2. August 2026Allgemeiner Geltungsbeginn
- 2. Dezember 2026Kennzeichnungsfrist für bestehende generative KI, neue Verbote
Den Hinweis im Chatbot-Tool einrichten
Häufige Fragen
- Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht für Chatbots?
- Seit dem 2. August 2026. Der digitale Omnibus hat dieses Datum nicht verschoben, und seine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 betrifft nur die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2, nicht den Hinweis bei Chatbots.
- Braucht ein regelbasierter Chatbot einen KI-Hinweis?
- Artikel 50 Absatz 1 erfasst nur KI-Systeme, und die Leitlinien nehmen einfache Mechanismen ohne KI wie regelbasierte Schnellantworten aus. Viele Widgets mischen feste Abläufe mit KI-Antworten, prüfen Sie also, was tatsächlich läuft.
- Reicht ein Hinweis in Datenschutzerklärung oder AGB?
- Nein. Die Leitlinien halten Hinweise, die nur in AGB oder Dokumentationen stehen, allein für unzureichend. Sie können einen Hinweis im Chat ergänzen, aber nicht ersetzen.
- Reicht ein KI-Icon oder Badge?
- Ein Icon allein ist riskant, weil es nicht jeder versteht und Screenreader es übergehen können. Die Leitlinien sehen visuelle Zeichen als Ergänzung zu Text, kombinieren Sie ein Badge also mit einem kurzen schriftlichen Hinweis.
- Muss der Hinweis im Gespräch wiederholt werden?
- Nach den Leitlinien reicht in den meisten Fällen ein gut sichtbarer Hinweis vor der ersten Interaktion. In riskanteren Situationen, etwa bei Finanzen, Gesundheit, Rechtsfragen, Beschwerden oder Gesprächen mit schutzbedürftigen Menschen, sind regelmäßige Erinnerungen wahrscheinlich nötig.
- Darf unser Bot einen menschlichen Namen und ein Foto haben?
- Die KI-Verordnung verbietet das nicht, aber die Leitlinien werten menschlich wirkende Darstellungen als Signale, die in die Irre führen und KI weniger offensichtlich machen können. Behalten Sie eine Persona, muss der KI-Hinweis umso deutlicher sein.
- Müssen Support-Mitarbeitende offenlegen, dass sie Antworten mit KI entwerfen?
- Nicht nach Artikel 50 Absatz 1, solange ein Mensch die Antwort prüft und als eigentlicher Gesprächspartner versendet, denn die Leitlinien werten das als indirekte Interaktion. Gehen KI-Antworten direkt hinaus, gilt die Pflicht.
- Was gilt für KI-Agenten, die E-Mails senden oder Termine buchen?
- Laut Leitlinien sollen KI-Agenten, die mit Menschen interagieren, offenlegen, dass sie KI sind und in wessen Auftrag sie handeln. Ein KI-Label oben in einer von einem KI-Agenten geschriebenen E-Mail ist eines ihrer Beispiele.
- Deckt der Praxisleitfaden (Code of Practice) Chatbots ab?
- Der am 10. Juni 2026 veröffentlichte Praxisleitfaden hilft beim Nachweis der Pflichten aus Artikel 50 Absatz 2, 4 und 5. Für den Chatbot-Hinweis nach Absatz 1 legen Anbieter und Betreiber laut den Fragen und Antworten der Kommission selbst angemessene Maßnahmen fest und berücksichtigen dabei die Leitlinien.
- Wer setzt die Pflicht durch, und was kann passieren?
- Vor allem die nationalen Marktüberwachungsbehörden, von sich aus oder nach einer Beschwerde. Bußgelder können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, für KMU gilt der niedrigere Wert, und die Behörden wägen alle Umstände des Falls ab (Artikel 99 Absatz 4, 6 und 7).
- Gilt das auch für Chatbot-Hersteller außerhalb der EU?
- Das kann es. Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen, sind unabhängig von ihrem Sitz erfasst, und Anbieter aus Drittländern auch dann, wenn die Ausgabe in der EU verwendet wird (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a und c).
- Was gilt, wenn unser Bot auch Bilder oder Texte erzeugt, die wir veröffentlichen?
- Dann können zusätzlich die Kennzeichnungsregeln für Deepfakes und für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse aus Artikel 50 Absatz 4 greifen. Unser Kennzeichnungs-Leitfaden erklärt, wie Sie solche Inhalte kennzeichnen.
Sehen Sie, welche dieser Regeln für Sie gelten.
Prüfen Sie Ihre Website oder Ihr Produkt kostenlos gegen die KI-Verordnung und fordern Sie dann eine Prüfung durch einen Anwalt aus unserem Netzwerk an.
Dies ist eine Zusammenfassung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung.